Hier bekommt ihr den Antrag auf Betreuung eines Kita-Kindes im Rahmen der Notfallbetreuung.


Liebe Eltern der Abenteuerland-Kinder!

Im Kontext der Notfallbetreuung haben uns eini­ge Fragen erreicht, die wir hier­mit ger­ne auf­grei­fen und beant­wor­ten möchten:

  1. Gibt es eine Notfallbetreuung im Abenteuerland?
    Ja, seit dem 20. April betreu­en wir Kinder im Rahmen der Notfallbetreuung. Die Anzahl ist noch gering, steigt aber stetig.
  2. Welche Eltern haben ein Recht auf eine Notfallbetreuung?
    Dieser Kriterienkriterienkatalog ist zuletzt von der Landesregierung mehr­fach über­ar­bei­tet wor­den. Stand 25.04. gilt die Notbetreuung für Kinder, bei denen min­des­tens ein Elternteil in einem sys­tem­re­le­van­ten Beruf tätig ist. Auch Alleinerziehende, die berufs­tä­tig sind oder vor einem Schulabschluss ste­hen, kön­nen die Betreuung in Anspruch neh­men. In bei­den Fällen müs­sen die Eltern dafür unter­schrei­ben, dass eine ander­wei­ti­ge Betreuung gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts nicht rea­li­siert wer­den kann — es ist halt eine NOTfallbetreuung, kein regu­lä­res Kita-Angebot.
  3. Welche Berufe gel­ten als sys­tem­re­le­vant?
    Diese Liste ist mit­ler­wei­le sehr lang: medi­zi­ni­sches Personal gehört dazu, aber auch Lehrer/innen, Bahn-Angestellte, Einzelhandelkaufleute, Finanzbeamte, Bankangestellte, etc. Bitte infor­miert euch über den aktu­el­len Stand beim NRW-Familienminister.
  4. Welche Bescheinigung muss ich ein­rei­chen, um eine Notfallbetreuung in Anspruch neh­men zu kön­nen?
    Bitte nutzt die­sen Vordruck. Wichtig: unbe­dingt die Zeiten ein­tra­gen, in denen ihr arbei­tet und eine Betreuung benötigt!
  5. Wann muss ich die Notfallbetreuung anmel­den?
    Bitte mel­det — jede Woche neu! — spä­tes­tens am Donnerstag in der Vorwoche die kon­kre­ten Zeiten an — schließ­lich muss das Personal ent­spre­chend ein­ge­teilt werden.
  6. An wen wen­de ich mich mit dem Vordruck und mei­ner Anfrage auf Notfallbetreuung?
    Bitte direkt in der Kita melden!
  7. Wie erfolgt die Verpflegung?
    Die Küche wird ab dem 4. Mai wie­der wie gewohnt das Mittagessen pro­du­zie­ren. Getränke sind ohne­hin vorhanden.
  8. Wie erfolgt die Übergabe und das Abholen?
    Bitte die Kinder an den Fenster-Türen der jewei­li­gen Gruppenräume abge­ben und dort auch wie­der abho­len. Das bedeu­tet: Eltern dür­fen die Kita nach wie vor NICHT betre­ten! (Betretungsverbot)
  9. Welche Kinder dür­fen nicht in die Notbetreuung?
    Kurz gesagt: alle Kinder mit Infekten. Jeder Husten führt in der aktu­el­len Situation dazu, dass das Kind — unter Umständen auch schon bei der Übergabe — nicht in Empfang genom­men wird und damit nicht betreut wird. Das ist kei­ne Erfindung für unse­re Kita, son­dern eine kla­re Vorgabe, die wir umset­zen müs­sen. Wir schüt­zen so das Personal und auch die ande­ren Kinder. Bitte helft mit und bringt die Erzieherinnen erst gar nicht in die unan­ge­neh­me Situation, dass sie den Gesundheitszustand eures Kindes kri­tisch beur­tei­len müs­sen. Im Zweifelsfall wird das Kind eher abge­lehnt, als dass es betreut wird.
  10. Was soll­te ich mei­nem Kind mit­ge­ben?
    Das Übliche: Windeln, Schnuller (bit­te sepa­rat ein­ge­packt), Kleidung für drin­nen und drau­ßen und die Mahlzeiten, sofern euer Kind nicht über die regu­lä­re Kita-Küche ver­pflegt wird.
  11. In wel­cher Gruppe wird mein Kind unter­ge­bracht?
    Die Kinder wer­den gemäß Anweisung in klei­nen Gruppen (soge­nann­te “Betreuungssettings”) betreut. Diese Gruppen wer­den alters­ent­spre­chend zusam­men­ge­stellt. Eine Vorgabe für eine maxi­ma­le Gruppengröße gibt es nicht. Ein ein­mal zusam­men­ge­stell­tes “Setting” kann nicht mehr getrennt wer­den — ein Gruppenwechsel ist also nicht mög­lich. Die Kinder haben so nur inner­halb die­ser Gruppe Kontakt, was das Infektionsrisiko ver­rin­gern soll.
  12. Wie läuft der Kita-Alltag ab?
    Wir ver­su­chen, den Alltag in den Kleingruppen so abwech­se­lungs­reich wie mög­lich zu gestal­ten — und gleich­zei­tig die umfang­rei­chen Verhaltens- und Hygieneregeln zu beach­ten.
    Auch im Tagesverlauf gilt das Distanzgebot, das heisst die Gruppen begeg­nen sich unter­ein­an­der mög­lichst nicht. Das betrifft vor allem den Flur, den Bewegungsraum und auch das Außengelände.
  13. Wie vie­le Stunden habe ich Anspruch auf Notbetreuung?
    Die Anzahl der Stunden rich­tet sich nach dem Umfang der beruf­li­chen Tätigkeit. An wel­chen Tagen ihr wie lan­ge arbei­tet, müsst ihr daher bit­te unbe­dingt auf der Bescheinigung des Arbeitgebers vermerken.
  14. Tragen die Erzieherinnen Masken?
    Diese Entscheidung tref­fen die Erzieherinnen für sich. Es besteht kei­ne Maskenpflicht. Hinweis: Kinder unter 6 Jahren brau­chen in NRW grund­sätz­lich kei­ne Maske tragen.
  15. Welche Quellen lie­fern seriö­se Informationen zur Notbetreuung?
    Für die Kita rele­vant sind die Vorgabe des NRW-Familienministers. Auf des­sen Internetseite fin­det ihr wei­te­re Informationen — zum Beispiel auch Elternbriefe und Fachempfehlungen.
    Weiterhin wich­tig für uns sind die Empfehlungen des Paritätischen.
  16. An wen kann ich mich bei wei­te­ren Fragen wen­den?
    Bitte wen­det euch an die Kita-Leitung.